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Verkaufsbedingungen

Präambel

Der Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die französischem Recht unterliegen, ist es, die Regeln für die Beziehungen zwischen GZ-IMG und seinen Kunden festzulegen.

Klausel Nr. 1: Angebot

Außer in den vom Kunden ausdrücklich formulierten Fällen höherer Gewalt erstellt GZ-IMG vor jeder Ausführung einen Kostenvoranschlag in Euro, einschließlich Steuern. In diesem Kostenvoranschlag sind die zu erbringende Leistung und der Preis aufgeführt und kann entweder pauschal oder nach Zeitaufwand für die Ausführung der angeforderten Arbeiten angegeben werden. Der Umfang der an den erstellten Kreationen übertragenen Rechte ist darin angegeben. Durch die Bestätigung des Angebots erklärt der Kunde, dass er die Bedingungen des Angebots einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert. Er begleicht dann die Höhe der vereinbarten Anzahlung (mindestens 50% des Gesamtbetrags), um seine Vereinbarung zu konkretisieren. Ohne diese Zahlung kann kein Angebot gültig angenommen werden. Es wird keine Anzahlung an den Kunden zurückerstattet, wenn dieser seine Bestellung einseitig und nicht rechtzeitig während der Zeit von der Vertragsbestätigung bis zu seiner Lieferung oder seiner Ausführung (bei einer an eine Veranstaltung geknüpften Leistung) storniert.

 

Klausel Nr. 2: Preise und Rabatte

Alle Angebote sind zwei Monate gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Preis ist während dieser Zeit fest und endgültig. Darin enthalten sind die Rabatte und Rabatte, die GZ-IMG angesichts der Übernahme bestimmter Leistungen durch den Käufer gewähren müsste. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Kostenvoranschlag erstellt werden. Beachten Sie, dass sich die Preise jederzeit ändern können. Der im Kostenvoranschlag ausgewiesene Fertigstellungszeitraum ist für die im Paket erbrachten Leistungen verbindlich, richtet sich jedoch nach der tatsächlichen Dauer der erbrachten Leistungen für die nach Zeitaufwand abzurechnenden Leistungen.

 

Klausel Nr. 3: Vermittler von Dienstleistern

GZ-IMG kann von einem Kunden oder einem Selbstständigen kontaktiert werden, um als Vermittler bei der Suche nach Anbietern für den reibungslosen Ablauf einer Dienstleistung zu fungieren. In diesem Fall zahlt der Kunde die genannte mit dem Partner vereinbarte Leistung zuzüglich 10 % Verwaltungskostenzuschlag an GZ-IMG.

 

Klausel Nr. 4: Verordnung

Der Restpreis wird entweder nach Fortschritt oder spätestens am Tag der Lieferung bzw. Leistungserbringung beglichen. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.

 

Klausel Nr. 5: Zahlungsmittel

Die Dienstleistungen beginnen nach Eingang der Anzahlung, unabhängig vom gewählten Zahlungsmittel des Kunden. Die Bezahlung der bestellten Dienstleistungen erfolgt:

- oder in bar;

- oder per Scheck;

- oder per Banküberweisung (Standard oder online).

 

Klausel Nr. 6: Lieferung oder Erbringung von Dienstleistungen

Die Lieferung erfolgt:

-  entweder durch die direkte Lieferung der Ware an den Käufer;

- entweder durch Zusendung einer Datei, die dem Käufer auf der digitalen Plattform seiner Wahl zur Verfügung gestellt und bei der Bestellung angegeben wird;

- oder auf andere Weise, die auf dem vom Käufer zurückgegebenen Angebot angegeben und zuvor zwischen GZ-IMG und dem Käufer vereinbart wurde.

Jede mit einer Veranstaltung verbundene Leistung wird ihrerseits zu dem bei Vertragsabschluss genau festgelegten Datum, Uhrzeit und Ort und zu den zwischen GZ-IMG und dem Käufer festgelegten Bedingungen erbracht.

Folglich kann eine angemessene Verzögerung bei der Lieferung der Produkte dem Käufer nicht zugute kommen:

- die Zuerkennung von Schadensersatz;

- die Stornierung der Bestellung.

Das Transportrisiko trägt vollständig der Käufer.

Die Unmöglichkeit der Durchführung einer Bühnenleistung aufgrund der Nichteinhaltung eines der Kriterien der Ausführungsbedingungen des besagten Vertrags kann dem Auftraggeber nicht zugute kommen:

- die Zuerkennung von Schadensersatz;

- Befreiung vom Restbetrag  der vom Kunden noch zu zahlenden Leistung.

 

Die Unmöglichkeit der Durchführung einer Bühnenleistung aufgrund der Nichteinhaltung eines der Kriterien der Ausführungsbedingungen des besagten Vertrags kann dem Auftraggeber nicht zugute kommen:

- die Zuerkennung von Schadensersatz;

- Befreiung vom Restbetrag  der vom Kunden noch zu zahlenden Leistung.

Eine vom Kunden am Vortag oder am Tag der Leistung stornierte Leistung bleibt in voller Höhe fällig.

Eine aus klimatischen Gründen stornierte Leistung bleibt zu 80% fällig. Es obliegt dem Kunden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen oder entsprechend der ordnungsgemässen Leistungserbringung einen Ausweichplatz bereitzustellen.

 

 

Klausel Nr. 7: Zahlungsverzug

Bei nicht vollständiger oder teilweiser Zahlung der gelieferten Dienstleistungen am vorgesehenen Tag des Erhalts muss der Käufer GZ-IMG . bezahlen  eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes. Als gesetzlicher Zinssatz gilt der am Tag der Leistungserbringung gültige. Ab 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Zinssatz alle 6 Monate angepasst (Verordnung Nr. 2014-947 vom 20. August 2014). Diese Strafe wird auf den Betrag einschließlich Steuern des verbleibenden fälligen Betrags berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung bedarf. Zusätzlich zur Verzugsentschädigung wird für jeden am Fälligkeitstag nicht gezahlten Betrag, einschließlich der Kaution, automatisch eine pauschale Entschädigung von 150 Euro für die Beitreibungskosten gezahlt. (Artikel 441-6, I al. 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuches)

 

Klausel Nr. 8.a. : Eigentumsvorbehalt

GZ-IMG ist gemäß Artikel L.111-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum Inhaber des Urheberrechts an den von ihr aufgenommenen Fotos und behält das geistige Eigentum der Kreationen, die Gegenstand dieser Dienstleistung sind. Diese Schöpfungen sind durch die weltweit geltenden Gesetze über geistiges Eigentum geschützt und beziehen sich auf wirtschaftliche Rechte, d Eigentumsgesetzbuch) und unbefristete, unveräußerliche und unveräußerliche Urheberpersönlichkeitsrechte, die dem Urheber die Urheberschaft eines Werkes zuschreiben. Als solche stellt jede andere Verwendung als die vom Gesetz oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sogar durch das bereitgestellte Angebot ausdrücklich erlaubte eine Verletzung dar und wird nach den Bestimmungen des Gesetzes über geistiges Eigentum geahndet.  Außer im Falle eines teilweisen oder vollständigen Rückkaufs von Rechten für einen zwischen den beiden Unternehmen festgelegten Zeitraum.

 

Klausel Nr. 8.b. : Übertragung von Rechten

Auf Wunsch des Kunden kann GZ-IMG nach Abonnement der Option „Rechtsübertragung“ das geistige Eigentum der Kreationen, die Gegenstand der verkauften Leistung sind, übertragen. Bei Wahl dieser Option hat der Käufer zusätzlich zu seiner Rechnung eine zwischen GZ-IMG und dem Käufer vereinbarte Jahrespauschale zu zahlen oder nicht. GZ-IMG behält sich die geistigen Eigentumsrechte an den Kreationen bis zur vollständigen Bezahlung des Preises an Hauptsache und Zubehör vor. Als solches behält sich GZ-IMG vor, im Falle einer Sanierung oder gerichtlichen Liquidation des Käufers die veräußerten und unbezahlten Rechte im Rahmen des Sammelverfahrens einzufordern, um sie an einen anderen Käufer weiterzugeben.

 

Klausel Nr. 9: Höhere Gewalt

GZ-IMG kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als solche bezeichnet höhere Gewalt jedes äußere, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1148 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Klausel Nr. 10: Zuständiges Gericht

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Ausführung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen französischem Recht. Wird keine gütliche Beilegung erzielt, wird die Streitigkeit vor das Handelsgericht STRAßBURG gebracht.

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